Unterstützung für Soloselbstständige und zwar unkompliziert!

In den letzten Monaten haben wir immer wieder auf Fördermittel und Soforthilfen hingewiesen, die Kunst- und Kulturschaffende dabei unterstützen sollen, die Corona-Krise zu überstehen und auch in Zukunft ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Eine oftmals übersehene oder voreilig abgelehnte Maßnahme ist der Bezug von Unterstützung durch das Jobcenter.

Bevor du den Blog gleich wieder zumachst, weil du meinst, dass das ja eh nichts für dich sei, warte erst einmal ab! Seit dem 01.03. wurden die Voraussetzungen nämlich temporär vereinfacht. Viele freischaffende Künstler*innen haben gerade keine Möglichkeit Einkommen zu erzielen, das Jobcenter bietet eine Möglichkeit zumindest die nötigsten Ausgaben zu decken bis alle wieder ihrer gewohnten Tätigkeit nachgehen können. Wir räumen mit den größten Vorurteilen auf:

1. „Ich bekomme doch eh nichts, die sagen mir doch, ich soll von meinem kleinen Ersparten leben!“

Das stimmt nur begrenzt. Bis zu 60.000€ für Alleinstehende und 30.000€ für jedes weitere Familien- oder Haushaltsmitglied gelten als „nicht-erhebliches“ Vermögen. Sicher, dass du so viele liquide Mittel hast?

2. „Ich hab ein Haus oder eine Wohnung und eine Altersvorsorge (in Versicherungen), das muss ich doch bestimmt verkaufen oder auflösen!“

Nein, musst du nicht! Wohneigentum, in welchem du selbst wohnst, und Altersvorsorge werden, unabhängig von ihrem Wert, nicht zu deinem Vermögen gerechnet. Auch wenn dein liquides Vermögen die 60.000 € übersteigt, dies aber als Altersvorsorge angespart ist, kannst du Leistungen bekommen. Hier empfehlen wir dir die direkte Ansprache des Jobcenters für die Details.

3. „Ich habe gehört, Künstler müssten ihre Instrumente verkaufen! Wie soll ich dann nach Corona noch arbeiten?!“

Das stimmt nicht! Alles was du für deine künstlerische Arbeit brauchst, zählt nicht zu deinem Vermögen und muss nicht veräußert werden.

4. „Aber meine Wohnung ist zu teuer, die übersteigt den Betrag, den das Jobcenter bezahlt!“

Das mag sein, allerdings werden in den ersten 6 Monaten nach der Bewilligung deine Miete und Heizung in voller Höhe bezahlt!

Wenn du durch die Corona Pandemie also tatsächlich kein ausreichendes Einkommen hast, solltest du überlegen die Möglichkeit nutzen, diese Leistungen zu beziehen. Bewilligt wird erst einmal immer für 6 Monate. Wir verstehen, dass die Entscheidung nicht einfach ist und auch der Antrag ist nicht super schnell ausgefüllt, aber das Geld steht dir zu! Übrigens werden andere Corona-Soforthilfen, die du möglicherweise bereits bekommen hast, nicht angerechnet, es sei denn, sie waren dafür gedacht deinen Lebensunterhalt zu sichern (Miete, Lebensmittel etc.). Bei Projektgeldern, die du beispielweise von Stadt oder Region für deine Projekte erhälst, muss im Einzelfall entschieden werden, inwieweit diese angerechnet werden (bspw. lediglich dein eigenes Honorar, nicht aber die Ausgaben, die du für Projektmittel ausgibst). Hier empfiehlt sich aber ebenso, das Beratungsgespräch nicht zu scheuen.

Du kannst dich unter der Hotline 0511 6559-2299 direkt beim Jobcenter beraten lassen und auch hier findest du mehr Informationen: www.jobcenter-region-hannover.de/corona


Danke an das Jobcenter Hannover für das Bereitstellen der Informationen.

Du hast konkrete Fragen und möchtest mit uns ins Gespräch kommen? Du hast eine Idee, wie wir zusammenarbeiten können? Dann vereinbare hier ein Beratungsgespräch mit dem kreHtiv-Team. Schreib uns gerne schon einmal kurz, worum es geht und wir melden uns schnellstmöglich bei dir zurück.

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