Bevor du den Blog gleich wieder zumachst, weil du meinst, dass das ja eh nichts für dich sei, warte erst einmal ab! Seit dem 01.03. wurden die Voraussetzungen nämlich temporär vereinfacht. Viele freischaffende Künstler*innen haben gerade keine Möglichkeit Einkommen zu erzielen, das Jobcenter bietet eine Möglichkeit zumindest die nötigsten Ausgaben zu decken bis alle wieder ihrer gewohnten Tätigkeit nachgehen können. Wir räumen mit den größten Vorurteilen auf:
Das stimmt nur begrenzt. Bis zu 60.000€ für Alleinstehende und 30.000€ für jedes weitere Familien- oder Haushaltsmitglied gelten als „nicht-erhebliches“ Vermögen. Sicher, dass du so viele liquide Mittel hast?
Nein, musst du nicht! Wohneigentum, in welchem du selbst wohnst, und Altersvorsorge werden, unabhängig von ihrem Wert, nicht zu deinem Vermögen gerechnet. Auch wenn dein liquides Vermögen die 60.000 € übersteigt, dies aber als Altersvorsorge angespart ist, kannst du Leistungen bekommen. Hier empfehlen wir dir die direkte Ansprache des Jobcenters für die Details.
Das stimmt nicht! Alles was du für deine künstlerische Arbeit brauchst, zählt nicht zu deinem Vermögen und muss nicht veräußert werden.
Das mag sein, allerdings werden in den ersten 6 Monaten nach der Bewilligung deine Miete und Heizung in voller Höhe bezahlt!
Wenn du durch die Corona Pandemie also tatsächlich kein ausreichendes Einkommen hast, solltest du überlegen die Möglichkeit nutzen, diese Leistungen zu beziehen. Bewilligt wird erst einmal immer für 6 Monate. Wir verstehen, dass die Entscheidung nicht einfach ist und auch der Antrag ist nicht super schnell ausgefüllt, aber das Geld steht dir zu! Übrigens werden andere Corona-Soforthilfen, die du möglicherweise bereits bekommen hast, nicht angerechnet, es sei denn, sie waren dafür gedacht deinen Lebensunterhalt zu sichern (Miete, Lebensmittel etc.). Bei Projektgeldern, die du beispielweise von Stadt oder Region für deine Projekte erhälst, muss im Einzelfall entschieden werden, inwieweit diese angerechnet werden (bspw. lediglich dein eigenes Honorar, nicht aber die Ausgaben, die du für Projektmittel ausgibst). Hier empfiehlt sich aber ebenso, das Beratungsgespräch nicht zu scheuen.
Du kannst dich unter der Hotline 0511 6559-2299 direkt beim Jobcenter beraten lassen und auch hier findest du mehr Informationen: www.jobcenter-region-hannover.de/corona
Danke an das Jobcenter Hannover für das Bereitstellen der Informationen.
Unterschiedliche Perspektiven nutzen, um durch die Beteiligung von Vielen Projekte und unsere Stadt neu zu denken. Das ist die Idee unseres neuen...
Mitte Februar fand das jährliche Netzwerktreffen der Standortgemeinschaften Hannover in diesem Jahr als Videokonferenz statt. Dabei durfte das Team...